Grund- und Behandlungspflege
Unter Grundpflege verstehen wir die Hilfe bei den Tätigkeiten des täglichen Lebens, die zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse gehören. Das sind im Wesentlichen:
- Hilfen bei der Körperpflege
- Hilfen bei der Ernährung
- Hilfen bei der Mobilität
Die Arbeiten in der Grundpflege werden von Pflegefachkräften, Gesundheits- und Pflegeassistenten und angeleitete Pflegehilfskräfte ausgeführt.
Unter Behandlungspflege verstehen wir die Maßnahmen, die über die Grundpflege hinausgehen. Sie umfassen hauptsächlich medizinische Leistungen, sowie Hilfen bei der Befriedigung von körperlichen und geistigen Grundbedürfnissen unter erschwerten Bedingungen, z.B.
- Ernährung über Sonden
- Klistieren, Stoma-Versorgung
- Messungen, Injektionen
- Wechseln von Verbänden, Wundbehandlung
- Beatmung
- Medikamentengabe
- Mitwirken bei Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Logopädie u. ä.
Die Leistungen der Behandlungspflege werden grundsätzlich von Pflegefachkräften, Gesundheits- und Pflegeassistenten eingeschränkt im Rahmen der ärztlichen Behandlung übernommen. Alle dem Grunde nach ärztlichen Leistungen, die ein Gefährdungspotenzial aufweisen (wie Injektionen, Katheterwechsel u. ä.) werden nur bei vorliegender fachlicher Kompetenz und dem ausdrücklichen Einverständnis der Pflegefachkraft ausgeführt.
Die ärztliche Delegation dieser Leistung wird in jedem Fall dokumentiert.